Informationen für Tagespflegepersonen

Kinderbetreuung Holzminden e.V.

Wie werde ich Tagesmutter oder -vater?

Kindertagespflegepersonen haben ebenso wie Kindertagesstätten den Auftrag, die ihnen anvertrauten Kinder nicht nur zu betreuen, sondern auch zu bilden und zu erziehen.

Dieser Bildungs- und Erziehungsauftrag ist gesetzlich verankert.

Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson benötigen sie eine pädagogische Ausbildung oder einen Qualifizierungsskurs. Vor Beginn einer Qualifizierung führen Sie ein Eignungsgespräch mit uns, der Fachberatung für Kindertagespflege.

Der Bedarf an Betreuungspersonen ist im Landkreis Holzminden nach wie vor gegeben. Die Konditionen für Tagespflegepersonen im Landkreis Holzminden sind sehr attraktiv.

Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich an uns. Wir informieren Sie gern in einem individuellen Beratungsgespräch. Einige hilfreiche Informationen haben wir nachfolgend für Sie zusammengetragen:

Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden?
  • Freude am Umgang mit Kindern und an deren Bildung, Erziehung und Betreuung
  • Erfahrungen in der Erziehung von Kindern
  • Respektvolles, verständnisvolles Verhalten gegenüber Kindern, Verzicht auf jede Form von seelischer oder körperlicher Gewalt
  • Offenheit, Toleranz und Kooperationsbereitschaft gegenüber Kindern, Eltern, KollegInnen und Fachberatung
  • Interesse für andere Lebenswelten, Akzeptanz anderer Kulturen
  • Psychische und physische Gesundheit und Belastbarkeit
  • Ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
  • Erste-Hilfe Kurs am Kind
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationsvermögen, wirtschaftliches Handeln
  • Eine pädagogische Konzeption
  • Die Fähigkeit, durch regelmäßige Beobachtung und Reflexion den Entwicklungsprozess eines Kindes individuell zu begleiten
  • Die Fähigkeit, mit Eltern eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe aufzubauen
  • Geeignete rauchfreie Räumlichkeiten und eine kinderfreundliche Umgebung (bei Betreuung im Haushalt des Kindes darf die Kindertagespflegeperson in Anwesenheit des Kindes nicht rauchen)
  • Die Einhaltung von Sicherheits- und Hygienestandards, ausreichender Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten
  • Eine anregungsreiche, freundliche und helle Umgebung, entwicklungsförderndes Spielmaterial und die Möglichkeiten des Spielens in der Natur (im eigenen Garten oder auf einem nahegelegenen Spielplatz)

Ob Sie als Kindertagespflegeperson geeignet sind, überprüft der örtliche Jugendhilfeträger in einem Gespräch, der so genannten Eignungsfeststellung. Im Landkreis Holzminden ist der Verein Kinderbetreuung Holzminden e.V. als freier Träger der Jugendhilfe dafür zuständig.

  • Eine 300 Stunden umfassende Qualifizierung auf Basis des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts ist Standard. Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe Kurs am Kind obligatorisch. Die Qualifizierung schließt mit einem bundesweit gültigen Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege ab. 
  • Inhalte der Grundqualifizierung sind unter anderem rechtliche und finanzielle Grundlagen der Tätigkeit, Entwicklungspsychologie, Förderung von Kindern, Ernährung und gesundes Leben, schwierige Erziehungssituationen, Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Zusammenarbeit mit Eltern, Spielorte und räumliche Standards.
  • Personen, die Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung mehr als 15 Stunden und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen, benötigen eine Erlaubnis durch das Jugendamt, die sogenannte Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII.

Die Mitarbeiterinnen des Vereins Kinderbetreuung Holzminden stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vor, während und nach der Qualifizierung werden Sie fachlich begleitet und unterstützt. Ein abwechslungsreiches Fortbildungsangebot steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

  • Bei der Kindertagespflege handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit.
  • Das Jugendamt des Landkreises Holzminden bezahlt Sie entsprechend ihrer Qualifizierung nach der jeweils gültigen Satzung pro Kind und Betreuungsstunde, sofern die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung gegeben sind. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf die hälftige Erstattung nachgewiesener Kosten für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge sowie die Übernahme der Kosten einer Unfallversicherung.
  • Näheres können Sie der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Holzminden entnehmen (s. unter „Downloads“).
  • Generell hängt ihr Einkommen davon ab, wie viele Kinder Sie gleichzeitig betreuen und in welchem zeitlichen Umfang Sie Kinderbetreuung anbieten. Je flexibler Sie in Bezug auf angebotene Betreuungsplätze sind, desto eher können Sie ihre Plätze belegen.

Angebot für tätige Tagespflegepersonen

  • individuelle und vertrauliche Beratung
  • Begleitung von Vertragsabschlüssen
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Ausbildung und Zertifizierung
  • Begleitung und Unterstützung bei der Tätigkeit durch:
    • Fortbildungen
    • Netzwerktreffen und Abendforen
    • Hausbesuche
  • Vermittlung von Tageskindern
  • Lobbyarbeit
  • umfassendes Angebot aller erforderlichen Unterlagen
  • Information und Beratung über gesetzliche und politische Veränderungen
  • Ausleihe von Ausstattungsgegenständen

Fortbildungsprogramm

Hier könnt Ihr Einblick in das neue Programm nehmen und Euch bitte mit dem Anmelde­formular anmelden!